Physiotherapie & Logopädie
in Schwerin
© Elke Wilitzki 2014 - 2018
Unsere Erfahrungen für Ihre
Gesundheit
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo - Fr : 7:00 Uhr - 18:30 Uhr und nach Vereinbarung
Robert-Beltz-Str. 2 | 19059 Schwerin |
Physiotherapie 0385 796464 |
Logopädie 0385 796465
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis
für Physiotherapie Elke Wilitzki
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind
Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch
niedergeschriebenen Verträge mit der Praxis für
Physiotherapie Elke Wilitzki. Abweichende AGB
internationaler Vertragspartner werden nicht
Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher
Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax als anerkannt.
Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen
der Praxis für Physiotherapie Elke Wilitzki gelten diese
Bestimmungen als angenommen.
§ 2 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Patienten unter
der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die
Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher
Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah
angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache
dieser Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Die
Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der
jeweiligen Krankenkasse, können aber im Einzelfall länger
sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt werden. Der Therapeut erbringt seine
Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine
Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur
Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet.
Alle durch die Praxis durchgeführten Therapien erfolgen nach
Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle
Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine
Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen,
umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die
Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.
Um durch eventuell notwendige Rücksprache mit dem
behandelnden Arzt oder Kollegen die Therapie zu optimieren,
entbindet der Patient die Praxis für Physiotherapie Schütz
gegenüber dem behandelnden Arzt und die einzelnen
Therapeuten der Praxis untereinander von der
Schweigepflicht. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient
nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die
Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint,
insbesondere wenn der Patient Therapiemaßnahmen
verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und
Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder
Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 3 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin
aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können,
so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
Andernfalls kann die Praxis dem Patienten die Kosten für den
nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen.
Der Patient verpflichtet sich dazu, spätestens bei seinem
ersten Termin die Heilmittelverordnung vorzulegen. Wird der
Praxis keine Heilmittelverordnung vorgelegt wird der
vereinbarte Termin dem Patienten privat in Rechnung gestellt
werden.
Der Patient entbindet die Praxis für Physiotherapie Elke
Wilitzki von der Schweigepflicht gegenüber den unter den
angegebenen Telefonnummern erreichbaren Personen
(ausschließlich bezüglich Terminabsprache).
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Eigenanteile der Heilmittelverordnungen (Zuzahlung) und
andere offene Rechnungsbeträge werden vom Patienten in
bar gegen Quittung oder auf Wunsch nach Rechnungsstellung
per Überweisung bezahlt. Ist der Patient mit seinen
Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich
sonstiger Ansprüche zur umgehenden
Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene
Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt und ggf.
resultierende Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
§ 5 Haftung
Die Praxis für Physiotherapie Elke Wilitzki schließt jegliche
Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen
Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oder
Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Aussagen, die von
der Inhaberin oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden,
beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu
einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können
wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder
aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw.
Therapie angewendet) zu haben.
§ 6 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise
Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise
werden den Patienten schriftlich per Aushang in der Praxis
oder auf der Internetseite mitgeteilt. Auf Verlangen werden die
AGB dem Patienten ausgehändigt. Die Änderungen gelten als
anerkannt, wenn der Patient nicht binnen 14 Tagen nach
Zugang der Mitteilungen schriftlich (nicht per E-Mail)
widerspricht.
§ 7 Sonstiges
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr
vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ist der Patient
minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur
beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Für diesen Vertrag
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§ 8 Haftung für querverweisende Angebote Dritter (Links) im
Internet
Die Praxis übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte
der Internetseiten, welche via Querverweis von der
Internetseite der Praxis für Physiotherapie Elke Wilitzki aus
erreicht werden können. Die Querverweise werden zwar in
regelmäßigen Intervallen überprüft, aktualisiert und nach
bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch
übernimmt die Praxis keine Haftung, falls der jeweilige
Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt
ändert, seine Dienste einstellt oder gar Seiten mit
verfassungswidrigen Inhalten anbietet.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam
sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist
eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil
unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die
Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel
durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Vertragsbedingungen möglichst nahekommt.
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Ort / Datum
Schwerin, den 28.5.2018
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